AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. 1.       GELTUNGSBEREICH

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte (insbesondere im Zusammenhang mit Import, Export und Handel mit Möbel und Einrichtungsgegenständen) und für alle Lieferungen und Leistungen der Elementry GmbH, FN 510497g, Ort 221, A-5552 Forstau, (im Folgenden „Elementry“), auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichende AGB des Vertragspartners gelten nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Elementry.

1.2. Die AGB gelten auch dann, wenn sie einem Erstauftrag zugrunde gelegt wurden und sie nicht ausdrücklich einer weiteren Geschäftsverbindung oder bei wiederkehrenden Leistungen und Bestellungen auf Abruf dem späteren Auftrag zugrunde gelegt werden.

1.3. Für Verbrauchergeschäfte iSd § 1 Abs 1 KSchG (Konsumentenschutzgesetz; idF: „Verbrauchergeschäfte“) gelten diese AGB mit den für Verbrauchergeschäfte geregelten Abweichungen. Kunden, die Verbraucher sind, werden in diesem Zusammenhang ersucht, insbesondere den Punkt 13. der vorliegenden AGB zu beachten.

1.4. Die AGB liegen in den Geschäftsräumlichkeiten von Elementry oder ihrer Vertriebspartner auf, werden unter     https://www.elementry.at/agb sowohl zur Ansicht als auch zum Download bereitgestellt.

1.5. Soweit in diesen AGB auf die Preisliste Bezug genommen wird, ist damit die am Liefertag gültige Preisliste von Elementry gemeint.

 

  1. 2.       KOSTENVORANSCHLÄGE

2.1. Elementry leistet keine Gewähr für die Richtigkeit ihrer Kostenvoranschläge.

2.2. Bei Verbrauchergeschäften sind Kostenvoranschläge nur bei gesonderter Vereinbarung entgeltlich.

2.3. Wird bei Durchführung eines Werkvertrags oder eines Werklieferungsvertrags der zugrundeliegende Kostenvoranschlag um mehr als 15% überschritten, ist Elementry verpflichtet, den Vertragspartner davon in Kenntnis zu setzen.

2.4. Der Vertragspartner kann diesfalls binnen drei Tagen ab Mitteilung schriftlich den Rücktritt vom Vertrag erklären, wobei er Elementry den bereits getätigten Aufwand sowie den für die bisher erbrachten Leistungen anteiligen Werklohn zu ersetzen hat. Für den Fall, dass der Vertragspartner keinen Rücktritt erklärt, gilt die Überschreitung durch den Vertragspartner als genehmigt. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, soweit der Verbraucher bei Anzeige der Überschreitung des Kostenvoranschlags hierüber gesondert hingewiesen wird.

2.5. Die von Elementry erstatteten Kostenvoranschläge und Angebote sowie diesen zugrunde liegenden Pläne, Skizzen und Zeichnungen dürfen Dritten ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung durch Elementry nicht zugänglich gemacht und nicht zur Einsicht vorgelegt werden.

2.6. Die für Kostenvoranschläge angegebene Bauweise und die für die Berechnung notwendigen Werte sind Elementry vor Auftragserteilung vom Vertragspartner bestätigt vorzulegen. Kann eine solche Bestätigung nicht vorgelegt werden, so erfolgt die Berechnung unter Zugrundelegung von Erfahrungs- und Schätzwerten. Änderungswünsche nach Auftragserteilung hat der Vertragspartner unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

 

  1. 3.       VERTRAGSABSCHLUSS

3.1. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung binnen vier Wochen oder Lieferung durch Elementry zustande.

3.2. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist vom Vertragspartner zu prüfen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Abweichungen zu der von ihm übermittelten Nachricht unverzüglich schriftlich zu rügen. Andernfalls kommt das Rechtsgeschäft mit dem von Elementry bestätigten Inhalt zustande; dies gilt nicht für Verbraucher.

3.3. Für den Fall, dass keine bestimmte Liefer- oder Leistungsfrist vereinbart ist, kommt der Vertrag auch ohne die Auftragsbestätigung zustande, sofern die Lieferung oder Leistung von Elementry innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Auftragserteilung erfolgt.

3.4. Der Vertragspartner wird ausdrücklich in Kenntnis gesetzt, dass die Vertreter von Elementry nicht berechtigt sind, Vereinbarungen zu treffen, die von diesen AGB abweichen. Solche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch einen Geschäftsführer der Elementry.

3.5. Angaben in Katalogen, Prospekten, Websites etc. sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

3.6. Bei Verbrauchergeschäften hat Elementry in angemessener Frist, längstens jedoch binnen vier Wochen ab Erteilung des Auftrags dem Vertragspartner die Auftragsbestätigung zu übermitteln, andernfalls ist der Vertragspartner nicht mehr an den Auftrag oder das Angebot gebunden.

 

  1. 4.       LIEFERUNG, GEFAHRENÜBERGANG, ABNAHMEVERZUG

4.1. Die Lieferung von Waren erfolgt frei verladen „ab Werk“/ „ex works“ (iSd INCOTERMS 2010) von Elementry in Freinbichler Logistik, Mattseer Landesstraße 8, A-5101 Bergheim; dies gilt nicht für Verbraucher.

4.2. Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Ware dem Vertragspartner oder dem von ihm damit beauftragten Dritten (zB Spediteur) übergeben wurde, im Falle des Annahmeverzugs des Vertragspartners ab Versandbereitschaft. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder Elementry selbst im Auftrag des Vertragspartners den Transport an den Bestimmungsort durchführt.

4.3. Der Vertragspartner oder der von ihm beauftragte Dritte (zB Spediteur) hat selbst die einwandfreie Verladung und/oder Verankerung der Ware zu veranlassen. Elementry haftet weder für Verlade- noch für Verankerungsmängel.

4.4. Zum vereinbarten Liefer- oder Leistungstermin nicht abgenommene Waren werden für die Dauer von maximal 4 Wochen auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners gelagert. Die Lagergebühren hat der Vertragspartner zu tragen. Gleichzeitig ist Elementry berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer Verwertung gilt eine Vertragsstrafe von 10% des Warenwertes (exkl. USt) als vereinbart.

4.5. Bei Verbrauchergeschäften geht – wenn Elementry die Ware übersendet – die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Vertragspartner über, sobald die Ware an den Vertragspartner oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Vertragspartner selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine von Elementry vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über. Der Vertragspartner erwirbt jedoch nicht zugleich mit dem Gefahrenübergang Eigentum an der Ware. Elementry behält sich das Eigentum gemäß Punkt 9 (Eigentumsvorbehalt) dieser AGB vor, solange die Ware nicht gänzlich bezahlt ist.

 

  1. 5.       VERZUG

5.1. Im Falle eines von Elementry zu vertretenden Verzugs ist der Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er nach eingetretenem Verzug schriftlich eine angemessene Nachfrist für die Lieferung der Ware oder die Erbringung der Leistung setzt und unter einem den Rücktritt vom Vertrag nach erfolgtem Ablauf der Nachfrist androht. Die Nachfrist ist dann angemessen, wenn sie 50% der ursprünglichen Liefer- oder Leistungsfrist nicht unterschreitet.

5.2. Im Falle des von Elementry zu vertretendem Verzug und des berechtigten Rücktritts des Vertragspartners hat dieser nur Anspruch auf Schadenersatz, wenn Elementry oder deren Erfüllungsgehilfen den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die Haftung für Verzugsschäden der Elementry ist bei grober Fahrlässigkeit betraglich mit 1% des Wertes der in Verzug befindlichen Lieferung oder Leistung, maximal jedoch mit 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, der nicht rechtzeitig geliefert wurde, begrenzt. Ein darüber hinaus gehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte und Personenschäden.

 

  1. 6.       GEWÄHRLEISTUNG

6.1. Die vereinbarten Lieferungen und Leistungen werden gemäß dem Angebot und/oder der Auftragsbestätigung zugrundeliegenden Leistungsverzeichnis von Elementry erbracht.

6.2. Geringfügige, den Verwendungszweck nicht beeinträchtigende Abweichungen von einem Muster und/oder Prospekt, welche dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegen (zB in Bezug auf Maße, Gewicht, Qualität und Farbe, insbesondere durch die Natur bedingte Holzmaserungen und Farbverläufe) sind unbeachtliche Mängel und gelten vorweg als genehmigt.

6.3. Änderungen und Verbesserungen der vereinbarten Lieferungen und Leistungen, die auf neuen Erfahrungen und/oder neuen wissenschaftlichen Ereignissen basieren, bleiben Elementry ausdrücklich vorbehalten.

6.4. Der Vertragspartner hat Lieferungen und Leistungen der Elementry unverzüglich nach Übernahme zu untersuchen und erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Übernahme der Lieferungen und Leistungen, versteckte Mängel innerhalb einer Woche nach ihrer Feststellung, schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen.

6.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB und § 933b ABGB finden, mit Ausnahme von Verbrauchergeschäften, keine Anwendung.

6.6. Bei begründeten Mängeln ist Elementry berechtigt, innerhalb angemessener Frist nach ihrer Wahl den Mangel zu verbessern, das Fehlende nachzutragen oder die Ware zu ersetzen. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Im Falle der rechtzeitigen Verbesserung, Nachtrag der Fehlmenge oder Ersatzlieferung sind darüber hinausgehende Ansprüche wie Aufhebung des Vertrages (Wandlung) oder Preisminderung ausgeschlossen.

6.7. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Vertragspartner oder ein von Elementry nicht ermächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen an der Ware vorgenommen hat.

6.8. Sollte im Angebot oder in der Auftragsbestätigung eine Garantiezusage (hierbei handelt es sich jedenfalls nur um einen „unechten Garantievertrag“) enthalten sein, so umfasst diese keinesfalls Verschleißteile (wie zB Dichtungen etc) oder Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind. Die Garantiezusage ist derart zu verstehen, dass Elementry für Mängel (ausgenommen die zuvor aufgezählten Fälle) einsteht, die innerhalb der vereinbarten Garantiefrist nach Übergabe auftreten und innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden.

6.9. Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen der §§ 922ff ABGB und § 9 KSchG.

 

  1. 7.       HAFTUNG

7.1. Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist, haftet Elementry nur für den Ersatz von Schäden, die sie grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Vertragswert, maximal jedoch mit der Summe, die durch die Betriebshaftpflichtversicherung der Elementry gedeckt ist, beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden.

7.2. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind, haftet Elementry nicht.

7.3. Die Haftungsregeln gelten in selbigem Umfang für die Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Elementry

 

  1. 8.       PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND ZAHLUNGSVERZUG

8.1. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe und „ab Werk“/ „ex works“ (iSd INCOTERMS 2010) in Freinbichler Logistik, Mattseer Landesstraße 8, A-5101 Bergheim, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

8.2. Die Rechnungen von Elementry sind binnen 10 Tagen spesenfrei zur Zahlung fällig.

8.3. Elementry ist berechtigt, die Bezahlung der Auftragssumme zu verlangen. Die Frist für die Bezahlung beträgt 8 Tage ab Erhalt der von Elementry erteilten Auftragsbestätigung. Sollte der Vertragspartner die Bezahlung nicht fristgerecht leisten, so trifft Elementry keine Liefer- oder Leistungsverpflichtung.

8.4. Sämtliche Forderungen von Elementry werden sofort fällig, wenn der Vertragspartner mit der Erfüllung einer Verbindlichkeit gegenüber Elementry in Verzug gerät. Das Gleiche gilt im Falle der Zahlungseinstellung. Elementry ist in diesen Fällen auch zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

8.5. Bei Zahlungsverzug ist Elementry berechtigt

-          bei Unternehmergeschäften Verzugszinsen nach § 456 UGB zu verrechnen. Elementry bleibt es unbenommen, einen darüber hinausgehenden Schaden gesondert geltend zu machen.

-          Bei Verbrauchergeschäften nach ihrer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens und die gesetzlichen Verzugszinsen iHv 4% p.a. zu verrechnen.

-          Mahn-, Inkasso-, und Anwaltskosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, geltend zu machen. Dies umfasst bei Unternehmergeschäften, unbeschadet darüber hinaus gehender Betreibungskosten iSd § 1333 Abs 2 ABGB einen Pauschalbetrag von EUR 40 pro Rechnung. Dies gilt auch für mehrmaligen Verzug aus einem einheitlichen Rechtsverhältnis.

-          im Fall des Zahlungsverzugs des Vertragspartners ab dem Tag der Übergabe der Ware Zinseszinsen zu verlangen.

-          Eingehende Zahlungen zunächst auf Mahn- und Inkassokosten sowie Kosten einer anwaltlichen oder gerichtlichen Eintreibung, sodann auf die aufgelaufenen Verzugszinsen und zuletzt auf das aushaftende Kapital anzurechnen.

8.6. Bei Zahlungsverzug ist Elementry berechtigt, weitere Lieferungen oder Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. Elementry ist berechtigt, in diesen Fällen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder unbeschadet allfälliger Schadenersatzansprüche vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall können entgegengenommene Wechsel vor Verfall zurückgegeben und sofortige Barzahlung verlangt werden.

8.7. Elementry ist berechtigt, bei mehreren offenen Verbindlichkeiten des Vertragspartners einlangende Geldeingänge aus eigenem zu widmen.

8.8. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, behauptete Gegenforderungen, auch wenn sie aufgrund von Mängelrügen erhoben werden, mit Forderungen der Elementry aufzurechnen oder die Zahlung zu verweigern, es sei denn, sie wurden gerichtlich rechtskräftig festgestellt. Das Aufrechnungsverbot sowie der Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts gelten nicht bei Verbrauchergeschäften.

8.9. Es werden nur Waren in einwandfreiem Zustand zurückgenommen und mit 90% des Warenwertes vergütet. Abholkosten werden gesondert verrechnet. Dies gilt nicht für Verbraucher.

 

  1. 9.       EIGENTUMSVORBEHALT

9.1. Die von Elementry gelieferte Ware bleibt solange ihr Eigentum, bis die Ware unter Berücksichtigung allfälliger Nebenkosten voll bezahlt ist und der Vertragspartner seine aus diesem Vertrag entspringenden Leistungen vollständig erfüllt hat.

9.2. Der Vertragspartner hat die von Elementry gelieferte Ware bis zum Eigentumsübergang auf ihn sorgfältig für Elementry zu verwahren. Der Vertragspartner trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere die Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung.

9.3.   Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Vertragspartner bereits jetzt, ohne dass es einer weiteren Abtretungserklärung oder Verständigung bedarf, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegenüber seinem Abnehmer entstehenden Ansprüche zur Tilgung aller Forderungen samt Nebenansprüchen bis zur Höhe des Wertes der gelieferten Ware der Elementry ab. Dieselbe Regelung gilt analog für den Fall der Be- und Verarbeitung, Verbindung oder Vermengung der gelieferten Ware.

In diesem Fall erwirkt Elementry an den durch die Verarbeitung hergestellten Sachen Miteigentum im Verhältnis des Lieferwerts ihrer Waren zu den neu hergestellten Sachen.

9.4.   Werden die von Elementry gelieferten Waren oder die daraus durch Be- und Verarbeitung hergestellten Sachen wesentliche Bestandteile der Liegenschaft eines Dritten, sodass dieser durch die untrennbare Verbindung mit der Liegenschaft Eigentümer der von Elementry gelieferten Ware wird, so tritt der Vertragspartner schon jetzt alle Ansprüche gegen den Dritten samt allen Nebenrechten an Elementry ab, dies in der Höhe des Wertes der von Elementry gelieferten und verbauten Waren.

9.5.   Der Vertragspartner hat im Fall des Verzugs auf Verlangen von Elementry seine Schuldner von der Tatsache der Abtretung zu verständigen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die dafür erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

9.6.   Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware von Elementry zu verpfänden oder sicherungshalber zu übereignen. Im Falle der Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch dritte Personen ist der Vertragspartner verpflichtet, das Eigentumsrecht von Elementry geltend zu machen, Elementry unverzüglich zu verständigen und sämtliche erforderlichen Schritte zur Wahrung der Interessen von Elementry zu setzen.

9.7.   Bei Lieferung von Waren in laufender Rechnung dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung der offenen Saldoforderung.

 

 

  1. 10.     MONTAGE

10.1.                       Sofern nichts anderes vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise ab Werk (Freinbichler Logistik, Mattseer Landesstraße 8, A-5101 Bergheim) inklusive Verpackung und ohne Montage. Sind die Montage und allenfalls Inbetriebnahme nicht im Preis inbegriffen, was mangels andersartiger Vereinbarung der Fall ist, wird dem Besteller nach Anfrage geeignetes Montagepersonal gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Ist die Montage im Preis inbegriffen, ist hierbei die Arbeit während der regulären Arbeitszeiten zugrunde gelegt. Allfälliger Mehrverbrauch von Material und damit einhergehender, erhöhter Arbeitsaufwand, Wartezeiten sowie Mehr- und Überstunden der/des Monteure/s, die aus der Sphäre des Bestellers stammen, sowie die Realisierung von Sonderwünschen des Bestellers werden auch diesfalls gesondert berechnet.

10.2.                       Im Falle der Lieferung und Montage bzw. dem Aufbau der bestellten Ware am Sitz des Bestellers durch Elementry geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Diebstahls sowie sämtlicher, der Risikosphäre des Bestellers zuzuordnender Umstände, mit unserer Ablieferung am vereinbarten Ort auf den Besteller über. Sofern der Versand an den vereinbarten Ort aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird, ist für den Gefahrenübergang der Zeitpunkt der Mitteilung der Versandbereitschaft durch Elementry an den Kunden maßgeblich.

10.3.                       Im Falle, dass die Montage zum Lieferumfang gehört, beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Ende der Montagearbeiten, dies unabhängig einer etwaigen förmlichen Abnahme durch den Besteller. Rügepflichten sind von dieser Regelung unberührt. Im Falle der Durchführung von Reparaturarbeiten, die die Übersendung der Ware an den Sitz von Elementry notwendig machen, ist die Ware frachtfrei an Elementry oder einen durch Elementry zu benennenden Ort zu senden. Ausgebaute bzw. ausgewechselte Teile gehen ins Eigentum von Elementry über.

10.4.                       Es gelten die in Punkt 7. angeführten Haftungsregeln.

 

  1. 11.     ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT, TEILNICHTIGKEIT

11.1.                       Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz von Elementry in A-5552 Forstau; dies gilt nicht für Verbraucher.

11.2.                       Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird nach § 104 JN die Zuständigkeit des sachlich zuständigen ordentlichen Gerichts St. Johann im Pongau vereinbart.

11.3.                       Zwischen den Vertragspartnern wird die Anwendung österreichischen Rechts unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPRG, Rom-I-VO) und des UN-Kaufrechts vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insofern, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

11.4.                       Sollten Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam, ungültig oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksam/e, ungültig/e oder nichtig/e (gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist sowie in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung soweit als möglich entspricht.

 

  1. 12.     ZUSTIMMUNG

12.1.                       Die mit den Geschäftsbeziehungen zusammenhängenden Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefon- und Faxnummern, E-Mail Adressen, Bestell-, Liefer-, und Rechnungsanschrift, Bestelldatum, bestellte bzw. gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten, etc) werden von Elementry gespeichert und weiterverarbeitet. Der Vertragspartner erklärt dazu sein Einverständnis. Unsere datenschutzrechtliche Verantwortung ist für Elementry von höchster Priorität. Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden unter Einhaltung insbesondere der DSGVO, des DSG 2018 sowie des TKG verarbeitet. Sämtliche Informationen hinsichtlich unserer Datenverarbeitung sowie zu Ihren Rechten sind in der Datenschutzerklärung, welche unter https://www.elementry.at/datenschutzerklaerung abrufbar ist, einzusehen oder werden auf Anforderung zugesandt.

 

  1. 13.     EINSCHRÄNKUNGEN DER ANWENDUNG DER AGB BEI VERBRAUCHERGESCHÄFTEN

13.1.                       Ist der Vertragspartner Verbraucher iSd § 1 Abs 1 KSchG, so sind die folgenden Bestimmungen der vorliegenden AGB im Verhältnis zu diesem nicht anwendbar: Punkt 1.1. letzter Satz und Punkt 3.4. letzter Satz (schriftliche Zustimmung), Punkt 6.3. bis 6.7. (Einschränkung der Gewährleistung), Punkt 7.1. bis Punkt 7.3. (Haftungsbeschränkungen), Punkt 8.8. (Aufrechnungsverbot und Ausschluss eines Zurückbehaltungsrechts), Punkt 11.2. (Gerichtsstandsklausel) und Punkt 11.4. (Teilungültigkeit)

 

  1. 14.     SCHLICHTUNGSSTELLEN BEI VERBRAUCHERGESCHÄFTEN

14.1.                       Elementry ist verpflichtet, auf die Schlichtungsstelle „VERBRAUCHERSCHLICHTUNG“, Mariahilfer Straße 103/1/18, 1060 Wien, Telefon: 1 890 63 11, office@verbraucherschlichtung.at, www.verbraucherschlichtung.at als außergerichtliche Streitschlichtungsstelle als außergerichtliche Streitschlichtungsstelle hinzuweisen. Elementry behält sich vor, einen Beitritt zu einem derartigen Verfahren im Einzelfall zu entscheiden.

14.2.                       Die Europäische Kommission stellt eine eigene Plattform zur (Online)-Streitbeilegung bereit. Sie gelangen direkt zu dieser, wenn Sie dem Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ (externer Link!) folgen.